Führerscheinsehtest

Führerscheinsehteststelle gem. §67 abs. 4 Satz 1 FeV

Wir sind amtlich anerkannte Führerscheinseteststelle entsprechend den Vorgaben von §67 abs. 4 Satz 1 FeV für die Führerscheinklassen:

A, A1, M, B, BE, T, L

sowie der Sehtest für Sportbootführerscheinbewerber.

Für die LKW- und Busklassen dürfen wir keinen Sehtest durchführen, da hier erweiterte Anforderungen an das Sehvermögen zu prüfen sind (Gesichtsfeld, Kontrast- und Dämmerungssehschärfe) – diese Teste führt in aller Regel ein Augenarzt mit Ihnen durch.

Zu einem Führerscheinsehtest bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit und eine eventl. vorhandene Brille bzw. ihre Kontaktlinsen. Ein Termin ist nicht erforderlich.

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